Schnellinformationen der Arge Briefpostautomation aus dem Jahr 2018

 

Leider konnte aus Zeitgründen im letzten Jahr nicht alles so weiter ausgebaut werden, wie es geplant war. Da dieses Jahr aber viele Änderungen beispielsweise bei den Freimachungsvermerken anstehen, sollen diese Schnellinformationen wieder aufleben. Allerdings werden diese zukünftig nicht mehr jahrgangsweise verlinkt, da hier der Pflegeaufwand zu groß ist. Als Ersatz soll es daher zukünftig ein seprates Übersichtsregister geben, wann welche Schnellinformation herausgegeben wurde. Über den Link zur jeweiligen Jahresseite ist diese Info dann über Srcollen schnell auffindbar. Wie bisher aber auch schon, wird die neueste Info des Jahres oben stehen, ältere finden Sie weiter unten.

 

15.03.2018 - Versuch Indoor-SB-Paketannahmeautomat in NRW und Berlin

Die deutsche Post (oder auch die Postbank) testet sein Ende 2017 an einigen ausgewählten Standorten in Nordrheinwestfalen und Berlin einen Indoor-SB-Paketannahmeautomat. Einer dieser Standorte ist Bonn - Bonngasse, dort wurde mit Inbetriebnahme der neuen Postbankfiliale (Vertriebscenter) einige neue Geräte teils testweise installiert. Im 24-Stundenbereich befindet sich eine Indoor-Packstation. Geht man zwei Stufen hoch in den Schalterbereich, so findet man dort zwei Postschalter, bei denen die Cash und Carryoutomaten vom Kunden selbst mit Geld gefüttert werden müssen, der Mitarbeiter gibt nur noch das Produkt aus und bedient intern den Computer. Den kompletten Zahlvorgang macht der Cash- and Cary-Automat, der vor derm Schalter steht und vom Kunden bedient werden muss, sowohl beim Bezahlvorgang, wo der Kunde das Geld in den Automaten legen muss, als auch beim Kassieren des Rückgeldes, das er aus dem Automat erhält.

Rechts in der Ecke befindet sich ein SB-Paketannahmeautomat (Indoor), der an einigen ausgewählten Standorten in NRW und Berlin getestet werden soll. Er besteht aus einer schmallen Säule mit Display und Scanner, an dem der Kunde sein Paket scannt. Über dem Scanner kommt dann die Einlieferungsquittung raus und der Kunde soll sein Paket dann in den verkleideten Gitterwagen legen. Dazu folgen nun noch ergänzend drei Bilder, zuerst eine Info aus einer Postzeitung, dann ein vor wenigen Tagen aufgenommenes Bild und anschließend eine Quittung aus den ersten Tagen:

Info aus einer Postzeitung für Partnerfililalen
Info aus einer Postzeitung für Partnerfililalen
Foto von dem Indoor-SB-Annahmeautomat für Pakete
Foto von dem Indoor-SB-Annahmeautomat für Pakete
Quittung eines eingelieferten Paketes schon auf dem neuen Trägerpapier, das erst Ende Januar an die restlichen Schalter kam
Quittung eines eingelieferten Paketes schon auf dem neuen Trägerpapier, das erst Ende Januar an die restlichen Schalter kam

 

04.03.2018 - Änderung bei der Nachnahme national - Briefmarken nur noch über EAN am Schalter verkaufbar

Zum 1. März hat sich am Schalter bei 2 Dingen etwas geändert - zum gab es bei der Nachnahme National eine Preisänderung. Bis zum 28.2.2018 musste das Einziehungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro auf den zu fordernden Betrag aufgeschlagen werden. Auf dem Nachnahmelabel musste also bei einer Forderung von 25,00 Euro 27,00 Euro angeben und an der Haustür bezahlt werden, damit dann beim Absender der Nachnahme besagte 25,00 Euro auf dem Konto gutgeschrieben werden konnten.

Das entsprechende Nachnahmelabel konnte man als Verkaufsset erwerben. Erhältlich war dies seit dem 1. Juli 2010 für 2,38 Euro ab dem 1. Januar 2011 bis zum 28. Februar 2018 für 2,40 Euro, da ab diesem Zeitpunkt die Nachnahme mehrwertsteuerpflichtig wurde. Dieser Preis setzte sich aus der Nachnahme in Höhe von 2,00 Euro und 40 Cent MWST zusammen (siehe auch folgender Link - Umstellung der Nachnahme National auf MWST).

Zum 1. März nun wurd das Einziehungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro schon in den Setpreis mit eingerechnet, es kostet nun also 4,40 Euro - wie folgende Quittung vom Letzttag und Erstag zeigt:

Letzttag und Ersttag Quittung Nachnahme - Umstellung
Letzttag und Ersttag Quittung Nachnahme - Umstellung

Dazu musste zum einen das alte Verkaufsprodukt zurück gezogen werden und durch ein neues Set ersetzt werden, dass nun als "Nachnahme Marke" bezeichnet wird, wie der Vergleich der Quittungen zeigt. Natürlich musste dazu das entsprechende Formular etwas umgestaltet werden. Gezeigt wird nun nur der untere Ausschnitt - zuerst das alte und dann das neue Labelteil.

Der untere Teil des alten Formulars
Der untere Teil des alten Formulars
Der untere Teil des neuen Formulars für die Nachnahme
Der untere Teil des neuen Formulars für die Nachnahme

Außer textlichen Änderungen hat sich beim Label selbst nur der Nummernkreis geändert, statt bisher "NT" lautet er nun "NU". Laut entsprechenden Aussagen von Mitarbeitern der Poststellen, können die alten Label aufgebraucht werden, hier muss allerdings dann schon bei der Einlieferung im Voraus zusätzlich das Einziehungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro noch in Form von Briefmarken verklebt werden. Wie man dies aber überprüfen will, ist dem Autor nicht klar. Wer noch alte Formulare hat, kann hier also 2,00 Euro sparen, da eine Kontrolle der zusätzlich zu verklebenden 2,00 Euro für das Einziehungsentgelt nicht verifizierbar ist.

Zum Schluß möchte der Autor noch kurz eine Quittung vom 1. März 2018 zeigen. Auf dieser Quittung ist nun aufgrund des Verkaufs über EAN-Nummer gleichzeitig auch genau gelistet, welche Marke aus welcher Rollengröße verkauft wurde.

Quittung vom 1. März 2018 mit genauer Angabe, welches PWZ gekauft wurde
Quittung vom 1. März 2018 mit genauer Angabe, welches PWZ gekauft wurde

 

24.02.2018 - Erste Produktmarken im neuen Design - Büchersendung - Warensendung

Wie weiter unten schon erstmals berichtet wurde, ja zuerst die DV-Freimachung auf das neue Design angefangen, umzustellen (erste Belege ab Dezember 2017). Es folgte Frankit (erste Belege ab 2. Januar 2018), gefolgt von dem Schalterlabel (Digitalmarke ab 25. Januar 2018).

Nun wurden auch die ersten Produktmarken im neuen Design gesichtet. Allerdings wurden diese bisher nicht so konsequent als solche bezeichnet und vertrieben. Begonnen hatte es mit den Produktmarken am 1. Juli 2011 mit fünf verschiedenen für die Versendungsform Streifbandzeitung, da diese zu diesem Zeitpunkt mehrwertsteuerpflichtig wurde (siehe auch Kurzinfos 2011).

Produktmarke Streifbandzeitung - hier für die Portostufe 101 bis 250 Gramm
Produktmarke Streifbandzeitung - hier für die Portostufe 101 bis 250 Gramm

Verkauft wurden diese damals in Blisteverpackungen zu fünf Bogen mit jeweils fünf Produktmarken. Erst im Dezember 2015 tauchten weitere Produktmarken auf, diesmal für die Warensendung. Erst zum 1. Juli 2016 folgten spezielle Aufkleber zur Alterssichtprüfung, die man auch in die Kategorie "Produktmarken" stecken kann. Zum 1. September 2016 folgten Produktmarken für den Postzustellungsauftrag, wegen der Einführung der Mehrwertsteuer bei dieser Versendungsform. Auch die Einführung von speziellen Priolabeln im 10er Set zum 1. August 2017 kann man in die Kategorie "Produktmarken" stecken.

Dieser Tage nun hat der Autor durch Zufall erstmals einen Adressaufkleber Büchersendung gefunden, der schon im neuen Layout der Produktmarken gestaltet war. Wann er erstmals zum Verkauf über die e-Filiale angeboten wurde, ist derzeit noch nicht klar. Das Herstellungsdatum lautet 11.17 - also November 2017. Das Verpackungsdatum laut Blisterverpackung lautet 04122018. 

Blisteverpackung von hinten mit Verpackungsdatum 04122017
Blisteverpackung von hinten mit Verpackungsdatum 04122017
Neues Verkaufset - 12 Büchersendungsadressaufkleber als Produktmarke - hier die Ansicht von vorne
Neues Verkaufset - 12 Büchersendungsadressaufkleber als Produktmarke - hier die Ansicht von vorne

Diese Aufkleber können also frühestens erstmals im Dezember 2017 oder auch erst seit 2018 über die e-Filiale angeboten worden sein. Wer hat hier durch Zufall mitbekommen, wann genau dieses neue Produkt erstmals angeboten wurde ?

Der Autor hat daher außerdem testweise bei der e-Filiale die 12er-Sets Warensendung für die Portostufe 190 und 235 Cent gekauft. Bezüglich der Variante 235 Cent war alles noch beim alten Design und auch das Verpackungsdatum hatte sich nicht geändert, dieses Produkt mit der Portostufe 235 Cent läuft also nicht so gut seit seiner Einführung im Dezember 2015.

Anders war es bei der zweiten Variante, dem Warensendungsaufkleber mit der Portostufe 190 Cent. Dieser wurde überraschender Weise nicht gebliestert geliefert, sondern in einer Versandstellentüte, in der 4 Bogen mit je 3 Aufklebern waren. Sie hatten aber auch schon das neue Layout und den nun eindeutigen Hinweise "PM" für Produktmarke, wie die folgenden Scans zeigen.

Zuerst zum Vergleich hier noch einmal die erste Auflage dieser Produktmarke aus dem Dezember 2015 mit dem Herstellungsdatum 11.15
Zuerst zum Vergleich hier noch einmal die erste Auflage dieser Produktmarke aus dem Dezember 2015 mit dem Herstellungsdatum 11.15

 

Dazu nun im Vergleich das neue Design des selben Adressaufklebers für Warensendungen mit der Portostufe 190 Cent
Dazu nun im Vergleich das neue Design des selben Adressaufklebers für Warensendungen mit der Portostufe 190 Cent

Wie man diesen beiden Scans entnehmen kann, wurde gleichzeitig die Positionierung des Freimachungsvermerkes etwas mehr in die Mitte plaziert. Es folgt noch einmal ein direkter Vergleich der Freimachungsvermerke alte Produktmarke und neue Produktmarke am Beispiel der Warensendungsadressaufkleber zu 190 Cent.

Vergleich Layout alte Produktmarke gegen neues Design
Vergleich Layout alte Produktmarke gegen neues Design

 

18.02.2018 - Versand Rundbrief 01-2018 - entwertet mit Handrollstempel Briefregion 59

Vor einigen Tagen wurde der erste Rundbrief des Jahres 2018 verschickt. Diesmal wurde die Ganzsache (2 x 50 Cent Blumen) mit einem im Briefzentrum 59 (Hamm) noch vorhandenen und funktionsfähigen Handrollstempel "Briefregion 59 - Unterscheidungsbuchstabe "ho" verschickt.

Versand Rundbrief 01-2018 mit der Entwertung Handrollstempel Briefregion 59 Unterscheidungsbuchstabe
Versand Rundbrief 01-2018 mit der Entwertung Handrollstempel Briefregion 59 Unterscheidungsbuchstabe "ho"

 

16.02.2018 - EAN-Code Rollenmarken Blumen - ab 1. März nur noch Briefmarkenverkauf über EAN-Code möglich

Aus verschiedenen Quellen wurde in den letzten Tagen gemeldet, daß alle Postämter aufgefordert wurden, umgehend alle naßklebenden Rollen der Blumendauerserie durch solche mit EAN-Code zu ersetzen. Sie wurden daher aufgefordert, die noch fehlenden Bestände durch Bestellung so zu ergänzen, das nur noch Rollen mit EAN-Code bis Ende Februar vorhanden sind.

Durch ein Zora-Update (Software-Update) der Schaltersoftware zum 1. März 2018 soll es dann nur noch möglich sein, Briefmarken über EAN-Code zu verkaufen. Marken ohne EAN-Code sind dann nicht mehr verbuchbar. Sie sollen dann im März vom Schalter zurück gezogen werden. Wie diese Restbestände verkauft werden sollen, ist nicht klar, eventuell könnten zumindest die vollen Rollen als komplette Rolle über die Versandstelle noch verkauft werden, da diese Verpackung der Schachteln ja einen EAN-Code für das Gebinde enthält. Alternativ müssten die Restbestände vernichtet werden. Aus diesem Grund hat der Autor in der folgenden Tabelle die Übersicht der Blumenmarken in der jeweiligen Gebindeform mit dem zugehörigen EAN-Code in einer Tabelle zusammen gestellt.

Übersicht der Blumenmotive mit EAN-Code
Übersicht der Blumenmotive mit EAN-Code

 

05.02.2018 - Tintenstrahlentwertungsversuche in einer Sortiermaschine im BZ 60 (Vorversuche für Ersatz Aufstell- und Stempelmaschine AM 990/991)

Auf der Titelseite des Rundbriefs 04-2017 der Arge Briefpostautomation wurde ein Musterabschlag auf dem Stand der Firma Postjet Systems Ltd. von der Postexpo 2017 in Genf gezeigt. Dieser Abschlag stammt von einem neuen Drucksystem der Firma (Modell postjet 470/480), das sowohl bei Siemens als auch bei der Deutschen Post AG getestet wird. Es soll die teils fast 25 Jahre alten Aufstell- und Stempelmaschinen AM 990/991 ersetzen.

Foto des Musterabschlag, der auf der Postexpo 2017 in Genf gezeigt wurde
Foto des Musterabschlag, der auf der Postexpo 2017 in Genf gezeigt wurde

Kurze Zeit nach Genf tauchten nun die ersten Briefbelege auf, die scheinbar in einer entsprechenden Sortieranlage in Deutschland im laufenden Betrieb zeitweilig getestet werden, wie beispielsweise der folgende Scan von Thomas zeigt:

Einer der ersten Versuche, hier ist nur die Uhrzeit aktuell, die anderen Daten stammen noch aus dem Layout von Genf
Einer der ersten Versuche, hier ist nur die Uhrzeit aktuell, die anderen Daten stammen noch aus dem Layout von Genf

Aufgrund eines weiteren Beleges an unseren Rundbriefredakteur vom 2. November 2017 konnte nun auch das Briefzentrum ermittelt werden, in dem diese Tests standfinden, es ist das BZ 60 (Frankfurt).

Briefausschnitt von 2. November 2017 - nun ist nur noch eine Welle ohne alles andere vorhanden
Briefausschnitt von 2. November 2017 - nun ist nur noch eine Welle ohne alles andere vorhanden

Nachdem dort vereinzelt im Oktober und noch Anfang November erste Tests erfolgten, wurden diese vermutlich wegen des Starkverkehrs (Weihnachtsverkehrs) vorübergehend eingestellt. Diese wurden nun circa Mitte Januar 2018 wieder aufgenommen wie neue Scans zeigen:

Briefausschnitt eines Standardbriefs vom 30. Januar 2018 - einem weiteren Versuchstag
Briefausschnitt eines Standardbriefs vom 30. Januar 2018 - einem weiteren Versuchstag
Briefauschnitt, hier eine Frankierung mit Frankit die auch zusätzlich mit der Frankierwelle versehen wurde - 29. Januar 2018
Briefauschnitt, hier eine Frankierung mit Frankit die auch zusätzlich mit der Frankierwelle versehen wurde - 29. Januar 2018

Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es so zu sein, das bisher auf jede Sendung, egal ob mit Briefmarke oder einer anderen Freimachung versehen, in besagter Sortiermaschiene noch zusätzlich mit diesem neuen Tintenstrahlmodul eine Frankierwelle aufgespritzt wird. Mittelfristig müsste die Sortiermaschine aber erkennen, ob es sich um eine Briefmarkenfrankatur oder um eine andere Frankatur handelt und nur im Falle einer Briefmarkenfrankatur diese auch entwerten. Achten Sie daher auf Post aus Frankfurt und melden Sie neue Versuchsdaten und Änderungen des Aufdrucks an den 1. Vorsitzenden - danke.

 

29.01.2018 - Digitalmarke neues Layout - Schalterdrucker neues Papier - Softwareupdate Zora (Schaltersoftware)

Mitte April 2016 hatte die Post begonnen, die Technik an den Postschaltern komplett zu modernisieren. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Labeldrucker installiert. Erkennbar waren die Unterschiede nur an minimalen Kleinigkeiten. Anfang Juli 2017 wurden im Rahmen der Erweiterung von der Zusatzleistung Prio auf den Großbrief und Maxibrief auch bei der Digitalmarke erste Änderungen sichtbar. Falls man hier ein Schalterlabel Prio gekauft hat, war zumindest bei diesem schon das Layout deutlich anders, als für die weiteren Freimachungen.

Nun wird im Rahmen einer weiteren Softwareaktualisierung von der Schaltersoftware Zora gleichzeitig auch das Layout der Freimachungsvermerke deutlich geändert. Möglich wurde dies auch durch ein neues Universalpapier, das nun in bestimmten Abständen geschnitten werden kann, statt einer bisherigen Standardgröße. Begonnen hat diese Umstellung schrittweise wieder am 25. Januar 2018 an einem der drei Schalter in der Filiale am Posttower in Bonn.

Dazu folgt nun als erster Einstieg ein Einwurfeinschreiben, komplett freigemacht mit Digitalmarke von der Filiale neben den Posttower in Bonn.

Einwurfeinschreiben vom 29. Januar 2018 (Frühzeit) frankiert mit einer Digitalmarke im neuen Design
Einwurfeinschreiben vom 29. Januar 2018 (Frühzeit) frankiert mit einer Digitalmarke im neuen Design

Genauso wie weiter unten beim neu vorgestellten Frankitlayout ist das neue fast identisch, bis auf kleine Änderungen. Der Matrixcode ist nun in der Mitte, rechts oben steht Deutsche Post und das Posthorn. In der folgenden Zeile steht nun FI für Filiale, das Datum und der Preis ohne Währungsangabe. Rechts unten steht im 2, 4, 4,er Block zweizeilig der Post-ID, wobei der obere Teil die Kennung des Druckers ist, während der untere Teil eine fortlaufende Zählnummer in Hexadezimalzahl ist (letzte Stelle Prüfziffer). Direkt links neben dem Matrixcode steht nun ein großes R und darüber die Versendungsform - hier Einwurf Einschreiben, darunter befindet sich die Einschreibnummer in Klarschrift und der dazugehörige Linearkode darunter. Im Vergleich dazu noch einmal zuerst das alte Design und dann im direkten Vergleich das neue Layout.

Digitalmarke im alten Design
Digitalmarke im alten Design
Digitalmarke im neuen DesignDigitalmarke im neuen Design

Wird nun bei der Aufgabe eines Einwurf-Einschreiben nur ein Strichcodelabel benötigt, so ist dies im neuen Design auch anders und vor allem nicht mehr so hoch. Außerdem lassen sich die neuen und die alten Label ganz einfach an den Ecken unterscheiden, vorher gab es nur runde Ecken und sind die Label rechteckig.

Reines Strichcodelabel im neuen Design
Reines Strichcodelabel im neuen Design

 

01.01.2018 - DV-Freimachung - neues Layout / Neues Frankit-Layout ab Januar 2018

Im Rahmen der Einführung eines Infrastrukturrabatts zum 1.1.2018 wird es bei den Freimachungsvermerken Frankit, DV-Freimachung, Internetmarke, Produktmarke und vermutlich auch bei weiteren Freimachungsformen deutliche Layoutänderungen geben. Die DV-Freimachung ist dabei die erste, die nachweisbar schon mindestens im Dezember 2017 bei den ersten Kunden geändert wurde. Dazu gehört die epost (die ja DV-Freimachungen nutzt) und die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Dazu folgen nun auch die ersten Abbildungen, zuerst folgt ein Briefausschnitt einer DV-Freimachung aus dem Dezember 2017 von der Postbank.

DV-Freimachung vom Dezember 2017 in alter Form
DV-Freimachung vom Dezember 2017 in alter Form

 Erkennbar ist die alte Version unter anderem daran, das hier nur eine Monatsangabe "12" steht. Das Jahr ist nur für eine Analyse des Matrixcodes möglich, in dem weitere Infos auslesbar sind.

Briefausschnitt eines C5-Umschlags mit DV-Freimachung auch aus dem Dezember 2017, allerdings mit dem neuen Layout.
Briefausschnitt eines C5-Umschlags mit DV-Freimachung auch aus dem Dezember 2017, allerdings mit dem neuen Layout.

Einer der Unterschiede ist, das nun hinter der Monatsangabe "12" getrennt durch einen Punkt noch "17" für das Jahr steht. Zusätzlich findet man aber über der bisherigen Zeile noch eine weitere Zeile vermutlich mit einer 2 x 10-stelligen Hexadezimalzahl. Dazu nun aber ergänzend noch ein Vergleich alt und neu bei einer DV-Freimachung von ePost mit weiteren Anmerkungen.

Bildmontage von einer DV-Freimachung vom selben Absender aus dem Monat 11 und 12 - 2017 im Vergleich (oben alte DV-Freimachung - unten neue DV-Freimachung)
Bildmontage von einer DV-Freimachung vom selben Absender aus dem Monat 11 und 12 - 2017 im Vergleich (oben alte DV-Freimachung - unten neue DV-Freimachung)

 Dazu nun weitere Anmerkungen:

zu 1) Zwar gibt es bisher noch keine Infos der Post, aber die zusätzliche Zeile 1 dürfte zum einen eine 10-stellige eindeutige Kennung in Klarschrift des Kunden enthalten, dahinter dürfte die zweite 10-stellige Hexadezimalzahl eine fortlaufende Zählnummer sein (Dies basiert auf dem Vergleich mit den neuen Frankitlayout, das in den nächsten Tagen ausführlicher vorgestellt werden soll).

zu2) Wie schon weiter oben erwähnt, steht nun nicht nur der Monat, sondern auch noch das Jahr in Klarschrift im Freimachungsvermerk.

zu3) Die zusätzliche Konsolidierer-Kennung an dieser Stelle links neben dem Matrixcode ist neu, bekannt war Sie in der oft vorhandenen Zeile 4

zu4) Das hier nun die Konsolidierer-Kennung am Ende steht ist dem Autor auf die Schnelle neu, er kannte dies bisher nur vorne in der Zeile

Die obere zusätzliche Zeile dient auch dazu genügend Platz für spezielle andere Vermerke wie "P" (Premiumadress) zu erhalten - dazu aber mehr bei der Vorstellung der Warenpost National.

 

Das neue Frankit-Layout:

Die ersten Hinweise, das es 2018 ein neues Frankit 3.1 geben soll, gab es auf der Postexpo 2017 in Genf. In diesem Zusammenhang wurde auch schon der Infrastrukturrabatt erstmals erwähnt. Bezüglich des Infrastrukturrabatts gab es ja dann am 15.12.2017 von der Post eine entsprechende erste Presseerklärung. Am selben Tag gab es eine weitere zu diesem Thema von der DVPT. Beim Infrastrukturrabatt geht es um Einlieferungsrabatte von größeren Mengen Briefsendungen. Weitere Details zu diesem Infrastrukturrabatt werden beim Thema Konsolidierung an anderer Stelle näher erläutert.

Wichtig ist aber, daß dieser neue Infrastrukturrabatt nur in Verbindung mit dem neuen Frankit-Layout möglich ist.

Als erster großer Hersteller von Frankiermaschinen hat sich nun Francotyp Postalia ausführlich auf seiner Webseite dazu geäußert. Die anderen Hersteller haben hier mit Stand 1.1.2018 noch nicht sehr viele Infos ins Netz gestellt. Es folgen nun Bildschirmkopien der Infos von der Webseite von Francotyp Postalia zum neuen Design von Frankit:

Bildschirmkopie zum neuen Frankit-Layout von Francotyp-Postalia (Stand 1.1.2018)
Bildschirmkopie zum neuen Frankit-Layout von Francotyp-Postalia (Stand 1.1.2018)

Als einer der ersten Hersteller für Frankiermaschinen gibt Francotyp hiermit bekannt, das es alle seine Maschinen auf diese neue Technik umstellen wird. In der folgenden Bildschirmkopie erfolgen weitere Details zum neuen Frankit-Abdruck:

Erste Infos zum Aufbau des neuen Frankit-Layouts von Francotyp Postalia (Stand 1.1.2018)
Erste Infos zum Aufbau des neuen Frankit-Layouts von Francotyp Postalia (Stand 1.1.2018)

Wie dieser Information zu entnehmen ist, wird der zukünftige Frankitabdruck deutlich anders aussehen. Der bisherige Produktname Frankit wird dann nur noch als Abkürzung "FR" zu sehen sein. Die Währungsangabe Euro wird nicht mehr gedruckt. Die Angaben zur Versendungsform rutschen nach oben unter die Zeile mit dem Datum. Rechts unten neben der Matrix gibt es zukünftig 2 zehnstellige Hexadezimalzahlen. Die obere ist die schon bekannte Maschinenkennung, hier beispielsweise im Bild 3D02..., darunter befindet sich nun zusätzlich eine fortlaufende Zählnummer in Hexadezimalform, wobei die letzte Ziffer die Prüfziffer ist. Dieses Layout erinnert stark an den bisherigen Aufbau einer Internetmarke, aber auch hier soll es Änderungen geben - weiteres dazu, sobald entsprechende aussagekräftige Informationen vorliegen.